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Freie Auswahl an Werkstätten und Prüforganisationen 
Autowerkstätten kooperieren oft mit einer oder sogar mehreren Prüforganisationen und sind als offizielle Prüfstützpunkte (PSP) tätig. Die HU wird durch den Prüfer einer Prüforganisation (TÜV, DEKTRA, KÜS, GTÜ, GTS, etc.) vor Ort in der Autowerkstatt durchgeführt. 

 Mit Vorabcheck sicher zur HU
Mit einem HU-Vorabscheck kann verhindert werden, dass das Fahrzeug mit offensichtlichen Mängeln zur Hauptuntersuchung vorgestellt wird und deswegen die HU nicht besteht. Viele Kfz-Werkstätten bieten diesen Service kostengünstig oder sogar kostenfrei an.

 Zeit & Geld sparen
Kleinere Mängel können die Werkstätten direkt beheben, damit das Fahrzeug anschließend die HU-Plakette erhaltet. Bei erheblichen Mängel kann das Fahrzeug direkt zur Reparatur in der Werkstatt bleiben und wird nach der Behebung der Mängel erneut geprüft.

 HU-Termin in der Nähe bequem online buchen
Bei FairGarage finden Sie Autowerkstätten in Ihrer Nähe, die die Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung zum Festpreis anbieten. So können Sie den nächsten HU-Termin zugleich bequem und kostenbewusst vereinbaren!

FAQ: Hauptuntersuchung

Wer darf die Hauptuntersuchung durchführen?

Die Hauptuntersuchung ist beim PKW bestanden

Die Hauptuntersuchung (HU) wird nicht durch eine staatliche Institution durchgeführt, sondern von anerkannten Prüforganisationen und deren Sachverständigen. Diese HU-Prüfungen finden entweder in den Einrichtungen der Prüforganisationen, den so genannten Prüfstationen, statt oder in anerkannten Prüfstützpunkten. Das sind Kfz-Werkstätten, welche den Service einer Hauptuntersuchung anbieten. Auch die anerkannten Kfz-Sachverständigen, beispielsweise die Sachverständigen der DAT, dürfen die HU durchführen.

Warum wird die Hauptuntersuchung öfter als TÜV bezeichnet?

Die Hauptuntersuchung wird oftmals als TÜV bezeichnet, da der „Technische Überwachungsverein“ eine Vielzahl an regionalen Ablegern zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (AU) mit TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen und TÜV Hanse stellt. In der Vergangenheit hatte der TÜV sogar eine Monopolstellung auf dem Gebiet der Hauptuntersuchung. Zwischenzeitlich entstanden jedoch auch weitere anerkannte Prüforganisationen, welche auch zur Durchführung der Hauptuntersuchung befähigt sind.

Folgende Institutionen sind berechtigt eine Hauptuntersuchung durchzuführen:

  • DEKRA
  • GTS
  • GTÜ
  • KÜS
  • TÜV Hanse
  • TÜV Nord
  • TÜV Rheinland
  • TÜV Süd
  • TÜV Thüringen

Ist die Hauptuntersuchung (HU) Pflicht?

Ja, die Hauptuntersuchung ist Pflicht. Jeder PKW-Halter ist zur Hauptuntersuchung des Fahrzeugs verpflichtet. Mit einer vorschriftsmäßigen HU gewähren Sie nicht nur Ihre eigene Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Für wenige Ausnahmen gelten spezielle Regeln. Zum Beispiel für die Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei, welche nicht hauptuntersuchungspflichtig sind, da diese einer internen Begutachtung unterliegen.

Das System der Hauptuntersuchung ist aber nicht nur in Deutschland gesetzlich verpflichtend. In allen Mitgliedsländern der EU ist eine Hauptuntersuchung Pflicht. Hier unterscheiden sich jedoch die Prüfkriterien und die Regelmäßigkeit von Land zu Land.  Ab 2018 wurden gemäß einer EU-Regelung einheitliche Mindeststandards in der Europäischen Union eingeführt. Die neuen Regelungen gelten aber nicht in Deutschland, hier gelten weiterhin die strengeren Regeln.

 

Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?

Neufahrzeuge müssen nach drei Jahren das erste Mal zur Hauptuntersuchung. Gemeint sind damit PKW bis 3,5 t. Danach gilt das HU-Intervall von zwei Jahren. Das gleiche Intervall gilt allen Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, etc.
Für Pkw, Wohnmobile, Anhänger oder Nutzfahrzeuge gelten unterschiedliche Prüfabstände. Auch das zulässige Gesamtgewicht (Zug) beeinflusst den Zeitablauf. Außerdem müssen beispielsweise Taxis und Mietwagen grundsätzlich jährlich zur HU.

FAHRZEUGART ERSTE HU FOLGENDE HU
KRAFTRÄDE & PKW
Krafträder und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e nach 2 Jahren alle 2 Jahre
Pkw bis zum acht Fahrgastplätzen nach 3 Jahren alle 2 Jahre
Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse & andere Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen nach 1 Jahr jährlich
WOHNMOBILE
Wohnmobile bis 3,5 t nach 3 Jahren alle 2 Jahre
Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t nach 2 Jahre alle 2 Jahre
Wohnmobile über 7,5 t nach 1 Jahr jährlich
ANHÄNGER (Inkl. Arbeitsmaschinen & Wohnanhänger)
Anhänger ungebremst bzw. bis 0,75 t nach 2 Jahren alle 2 Jahre
Anhänger über 750 kg bis 3,5 t nach 2 Jahre alle 2 Jahre
Anhänger über 3,5 t nach 1 Jahr jährlich

Die Angaben setzen sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Anlage VIII zusammen.

Wann müssen die Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen zur HU, wenn die HU außerhalb des Betriebszeitraums fällig ist?

Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen dürfen während der Betriebspause nicht zur HU gebracht werden. Diese Fahrzeuge müssen im ersten Monat nach der Betriebspause untersucht werden.

HU wird im Ausland fällig - was tun?

Wird eine Hauptuntersuchung im Ausland fällig, können etwaige Strafen vermieden werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug bei der Ausreise eine gültige HU hatte und sich anschließend dauerhaft im Ausland befand. Nach der Rückkehr muss jedoch unmittelbar eine HU bei einer Prüforganisation wie TÜV, DEKRA, KÜS, etc. durchgeführt werden.

Vorabcheck Hauptuntersuchung: So können Sie die Kosten bei TÜV, DEKRA, etc. senken

Wollen Sie verhindern, dass das Auto bei der HU durchfällt, lassen Sie vor der Hauptuntersuchung einen Vorabcheck durchführen. Die auf FairGarage aufgelisteten Werkstätten bieten den Vorabcheck an. Viele Kfz-Werkstätten bieten diesen Service kostengünstig oder sogar kostenfrei an.

Mit einem HU-Vorabscheck kann verhindert werden, dass das Auto mit offensichtlichen Mängeln zur Hauptuntersuchung vorgestellt wird und deswegen die HU nicht besteht. Das geschulte Fachpersonal weiß genau, was von einer Prüforganisation geprüft wird. Bei dem Vorabcheck erkennen sie etwaige Mängel noch vor der Begutachtung Ihres Wagens durch einen Prüfer und informieren Sie. Sie entscheiden dann, ob es sich lohnt, den Mangel zu beheben.

Was wird beim HU-Vorabcheck gemacht?

Beim Vorabcheck werden alle maßgeblichen Prüfpunkte und Baugruppen von der Werkstatt geprüft. Neben Bremsen, Fahrwerk und Lenkung sind das vor allem die Beleuchtung, der Zustand der Reifen, die Vollständigkeit der Ausstattung, die aktuellen Flüssigkeitsstände sowie Schäden am Fahrzeug durch Verschleiß, Korrosion oder einen Unfall. Unsere Partnerwerkstätten informieren ihre Kunden dazu über mögliche Reparatur-Optionen, erstellen bei Bedarf einen Kostenvoranschlag und beseitigen den Mangel auf Wunsch gleich direkt vor Ort.

Was wird bei einer HU gemacht?

Kfz-Werkstätten bieten Hauptuntersuchung auch an

Es gibt eine Richtlinie zur Durchführung einer Hauptuntersuchung – Anlage 8a StVZO. Sie legt die Beurteilung der bei der HU festgestellten Mängel genau fest. Ein detaillierter Prüfbericht dokumentiert die Mängel.
Diese Richtlinie umfasst ebenfalls den Untersuchungsablauf und –umfang unabhängig von den Prüforganisationen, wie z.B. TÜV oder DEKRA. So werden aller Autos garantiert gleich untersucht.

Die Hauptuntersuchung stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug alle Vorschriften, gemäß der Straßenverkehr-Zusatz-Ordnung (StVZO) einhält. Dabei wird eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung durchgeführt. Zu Beginn einer jeden HU führt der Prüfer eine kurze Probefahrt durch. Das kann auf der Straße oder auf dem Rollenprüfstand sein. Dabei wird über ein spezielles Testgerät, den HU-Adapter 21 plus, zum Beispiel abgeglichen, ob die ABS-Sensoren richtig funktionieren. Der erfahrene HU-Prüfer kann sich außerdem einen Eindruck vom Fahrverhalten und der Funktionalität machen. Bei modernen Fahrzeugen wird über den HU-Adapter eine Vielzahl weiterer Daten überprüft und ausgelesen. Auch bei der Bremsenprüfung auf dem Prüfstand werden parallel Daten ausgelesen.

Ist die Abgasuntersuchung ist ein Teil der HU?

Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 Teil der zweijährigen Hauptuntersuchung (HU).  Bei der neuen Abgasuntersuchung wird eine Messsonde in das Endstück des Auspuffs eingebracht, die alle relevanten Daten zu Intensität und Zusammensetzung der Abgase liefert. Durch diese Endrohrmessung sollen kleinere Defekte schneller entdeckt werden. Hauptgrund für die neue Prüfvorschrift ist aber das Finden von möglichen Manipulationen an der Abgasanlage. Mittel- und langfristig sollen durch die Endrohrmessung mehr und mehr manipulierte oder defekte Fahrzeuge entdeckt, repariert oder stillgelegt werden.

Das sollten Sie vor dem HU-Termin prüfen:

  • Ablaufdatum der Verbandkasten;
  • Ist der Verbandskasten vollständig?
  • Sind Warnwesten vorhanden?
  • Ist das Warndreieck griffbereit?
  • Anhängerkupplung, falls die AHK abnehmbar ist;
  • Autositze, falls diese ausbaubar sind;
  • Ladekabel bei Elektro- und Hybridfahrzeugen;

Benötigte Unterlagen für den HU-Termin:

  • Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I),
  • ggf. Nachweis für eine Änderungsabnahme
  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), falls Ihr Auto eine besondere Ausstattung, Sonderzubehör oder Anbauteile hat. Das ist oft bei Rädern der Fall.

Checkliste für die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, etc.):

  • Fahrwerk und Kraftübertragung.
  • Vorderachse und Hinterachse: Federn und Stoßdämpfer, Stabilisator, Radaufhängung, Lenkgelenke, Antriebswellen und Antriebsmanschetten, Differenzial, Radaufhängung.
  • Bremsanlage: Funktion, Dichtheit, Wirkung, Gleichmäßigkeit, Verschleiß.
  • Räder und Reifen: Schäden, Befestigung, Zulässigkeit, Radeinstellung, Profiltiefe.
  • Schalldämpferanlage inkl. Abgasreinigungssystem: Ausführung, Abgasverhalten, Rauchentwicklung, Geräuschverhalten.
  • Fahrzeuginnenraum: Tachometer, Bedienelemente, Kupplung/Schaltung, Heizung & Lüftung, Gurte, Wegfahrsperre, Hupe.
  • Lenkrad: Ausführung, Zustand, Lenkspiel.
  • Sicherheitsrelevante elektronische Systeme (Funktionsprüfung elektronischer Komponenten, Bremsanlage, Fahrwerk, Lenkung, Motor, Insassenschutz, Assistenzsysteme).
  • Karosserie: Korrosion, Brüche, Unfallschäden, unsachgemäße Reparaturen, Autotüren.
  • Motorraum: Flüssigkeitsverluste, elektrische Anlage, Leitungen, Bremskraftverstärker, Lenkgetriebe & Lenksäule, Motorlagerung, Gemischaufbereitung).
  • Sichtverhältnisse: Scheiben, Scheibenwischer inkl. Anlage, Außenspiegel, Innenspiegel.
  • Einstellung, Funktion und Zulässigkeit der Beleuchtung (Scheinwerfer, Blinker, Leuchtweitenregulierung).
  • Heckklappe: Spoiler, äußere Fahrzeuggestaltung.
  • Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs.
  • Umweltbelastung.
  • Sonstige Ausstattungen.
  • Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind.

Ergebnisse der Hauptuntersuchung

Nachprüfung eines Autos bei der HU

Der amtlich anerkannten Prüfer von TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ oder einer anderen Prüforganisation schaut bei der Hauptuntersuchung genau hin. Er hält sich streng an den vorgegebenen Mängelbaum und hat keinen Spielraum für Gefälligkeiten. Sollten schwerwiegende sicherheitsrelevante Mängel bei der Hauptuntersuchung entdeckt werden, besteht das Fahrzeug die Untersuchung nicht. Aber auch kleinere Mängel die dem Prüfer auffallen werden in seinem Untersuchungsbericht festgehalten und sollten von Ihnen beseitigt werden.

Was bedeuten genau die HU-Mängelklassen?

Das Ergebnis der Hauptuntersuchung wird vom Prüfer jeder anerkannten Organisation wie TÜV, DEKRA, KÜS, etc. in verschiedene Kategorien eingeteilt. Findet sich dort ein „OM“, hat das Fahrzeug keinerlei Mängel. Bei geringen Mängeln wird das durch ein „GM“ dokumentiert und das Kürzel „EM“ steht für erhebliche Mängel. Steht unter dem Prüfbericht ein „VU“, kann sich der Besitzer Sorgen machen, denn dann gilt der Wagen als verkehrsunsicher. Die neue Mängelkategorie „Gefährliche Mängel („VM“) stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“ dar und bedeutet, dass eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur noch als vertretbar angesehen wird.

HU-MÄNGELKLASSE BEDEUTUNG ERGEBNIS
OM ohne Mängel Die HU-Plakette wird zugeteilt.
GM gerinde Mängel Die HU-Plakette wird meist zugeteilt, keine Nachprüfung ist nötig. Die Mängel werden im Prüfbericht vermekt und müssen zeitnah beseitigt werden.
EM erhebliche Mängel Die HU-Plakette wird nicht zugeteilt. Eine Nachprüfung ist nötig.
VU verkehrsunsicher Die HU-Plakette wird nicht zugeteilt. Eine Nachprüfung ist nötig.
VM gefährliche Mängel (ab 2018) Die HU-Plakette wird nicht zugeteilt. Die alte HU-Plakette wird entfernt. Das Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden. Zulassungsbehörde wird informiert. Eine Nachprüfung ist nötig.

Besteht das Fahrzeug die Untersuchung, so darf es für zwei weitere Jahre auf den öffentlichen Straßen fahren. Dabei wird der Prüferstempel und ein Namenszeichen der Prüforganisation - TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, GTS - im Fahrzeugschein erhalten, und am hinteren Kfz-Kennzeichen wird die HU-Prüfplakette, die das Jahr und das Monat der HU zeigt, angebracht. Mit einer vorschriftsmäßigen Hauptuntersuchung gewähren Sie nicht nur Ihre eigene Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

HU durchgefallen: Wann ist eine Nachprüfung notwendig?

Kalender mit einem HU Termin

Wurde bei der Hauptuntersuchung ein Mangel festgestellt, der zu einer direkten Gefährdung des Verkehrs führen kann, bekommen Sie keine neue HU-Plakette. In solchen Fällen werden Sie ausführlich über das Problem informiert und bekommen vom Prüfer statt einer neuen Plakette vier Wochen Zeit, um den Mangel beheben zu lassen. Spätestens nach Ablauf eines Monats muss das reparierte Fahrzeug zur Nachprüfung zu TÜV, DEKRA oder zur anderen Prüforganisationen, wo die HU durchgeführt wurde. 

Bitte vergessen Sie nicht, den Prüfbericht der ersten Hauptuntersuchung zum Nachprüfungstermin mitzubringen.

Wird die Hauptuntersuchung von TÜV, DEKRA oder einem anerkannten Prüfer in der Kfz-Werkstatt durchgeführt, und dabei der Mangel noch am gleichen Tag beseitigt und dem Prüfer vorführt, entfällt die kostenpflichtige HU-Nachprüfung und die HU-Plakette kann zugeteilt werden.

Darf man noch mit dem Auto fahren, wenn die HU-Nachprüfung notwendig ist bzw. keine HU-Plakette zugeteilt wurde?

Wird im Zuge der Hauptuntersuchung keine neue Plakette von TÜV, DEKRA, etc. ausgestellt, muss der Mangel innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Gefährdet der Mangel jedoch die Verkehrssicherheit, darf das Fahrzeug bis zur Reparatur nicht mehr im Verkehr bewegt werden.

HU überziehen: Welche Folgen drohen?

Man sollte den HU-Termin niemals aufschieben. Nicht nur wegen der möglichen Strafen bei Missachtung, sondern auch wegen möglichen Folgen eines Unfalls.

  • Bei einem Unfall ohne gültige Plakette kann man von der Versicherung entsprechend belangt werden. So können trotz Vollkasko hohe Kosten bei einem Unfall auf einen zukommen. Seit Mitte 2012 ist eine Rückdatierung der Hauptuntersuchung nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass ein Vergessen Ihres nächsten HU-Termins Folgen haben wird.
  • Außerdem wird bei den Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA ein Preisaufschlag von 20% für die vertiefe Prüfung berechnet, wenn das Fahrzeug später als 2 Monate zum HU-Termin erscheint.  
  • Weitere Kostenrisiken hält der Gebührenkatalog fest.