Kostenvoranschlag nach einem Kfz-Unfall: Kosten und Schadensregulierung
Bei anstehenden Reparaturen am Auto, insbesondere bei einem Unfallschaden, sind die Themen Schadensregulierung, Kostenvoranschlag der Werkstatt und Kfz-Gutachten sehr gefragt. Im Zusammenhang mit der Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall tauchen immer wieder viele Fragen auf:
- Benötige ich nach einem Verkehrsunfall ein Schadengutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag aus?
- Ist der Kostenvoranschlag verbindlich?
- Was kann ein Kostenvoranschlag kosten und welche Abweichungen zu den endgültigen Reparaturkosten sind zulässig?
- Was ist der Unterschied zwischen dem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?
- Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus und wann ist er möglicherweise zwingend erforderlich?
Wir klären die Fragen auf und bieten Ihnen die Möglichkeit, Angebote für Wartungs- & Verschleißservices bei den FairGarage-Werkstätten unverbindlich zu vergleichen. Außerdem können Sie einen kostenfreien Besichtigungstermin für das Begutachten des Schadens vor Ort und einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die Karosseriereparatur nach dem Autounfall bei unseren Partner-Fachbetrieben von Acoat Selected online vereinbaren.
- Wann ist Kostenvoranschlag nötig?
- Verbindlichkeit und mögliche Abweichungen
- Was kostet ein Kostenvoranschlag?
- Gutachten oder Kostenvoranschlag?
- Zahlt die Versicherung den Kostenvoranschlag?
- Unterschied zwischen Kostenvoranschlag, Reparaturkalkulation und Angebot
Wann ist ein Kostenvoranschlag nötig?
Der Kostenvoranschlag wird in der Regel auf Wunsch des Kunden durch eine Kfz-Werkstatt erstellt. Beim Erstellen des Kostenvoranschlags ist es wichtig, auf bestimmte Merkmale aufzupassen. So ist es wichtig, dass die Werkstatt-Leistungen, die im Rahmen einer Reparatur erbracht werden, möglichst genau beschrieben werden. Damit lässt sich im Nachhinein vermeiden, dass ein Streit über den Umfang des Kostenvoranschlages entsteht. Insbesondere bei umfangreichen Reparaturen ist der Kostenvoranschlag sinnvoll, um die Risiken einzugrenzen.
Verbindlichkeit und mögliche Abweichungen des Kostenvoranschlags
Der Kostenvoranschlag zeichnet sich dadurch aus, dass er die Kosten der Reparatur des Autos verbindlich festlegt. Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist der Kostenvoranschlag ein verbindliches Angebot. Lediglich der unverbindliche Kostenvoranschlag ermöglicht es, von den aufgeführten Reparaturkosten des Kfz um bis zu 15 Prozent abzuweichen. Diese Abweichungen gelten jedoch nur dann, wenn ausdrücklich daraufhin gewiesen wurde, dass es sich um einen sogenannten unverbindlichen Kostenvoranschlag und nicht um das verbindliche Angebot handelt.
Was kann ein Kostenvoranschlag kosten?
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich für den Kunden kostenlos – es sei denn, zwischen dem Reparaturbetrieb und dem Kunden wurde etwas anderes vereinbart. Ein Kostenvoranschlag kann auch kostenpflichtig sein. Häufig werden für die Erstellung von Kostenvoranschlägen pauschal 10 Prozent der Rechnungssumme berechnet. Bei Reparaturdurchführung wird jedoch der Kostenansatz für den Kostenvoranschlag verrechnet.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Der kostenlose Kostenvoranschlag ist daher in der Regel ein geeignetes Hilfsmittel bei der Abfrage der Kosten für Wartungs- und Verschleißreparaturen bei einer Werkstatt. Das Schadengutachten eines Kfz-Sachverständigen ist qualitativ etwas völlig anderes. Das Gutachten wird in der Regel nach einem Autounfall notwendig. Dabei hat der Geschädigte das Recht, bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen.
Der Kfz-Sachverständige ermittelt die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbehebung, die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Autos. Das Schadengutachten ist eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes. Die tatsächlichen Reparaturkosten konkretisieren dann den eingetretenen Schaden. Der Sachverständige ist nicht Partei, sondern unabhängig und sein Werturteil zur Schadenhöhe wird in der Regel von allen Seiten akzeptiert.
Muss die Versicherung den Kostenvoranschlag bezahlen?
Als Geschädigter nach einem Autounfall hat man das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen. Das Recht gilt selbst wenn die Versicherung den Hinweis gibt, dass ein Kostenvoranschlag ausreichen würde, was beispielsweise bei einem Bagatellschaden oft der Fall.
Gerade weil in vielen Fällen die merkantile Wertminderung eine Rolle spielen oder später Streit über den Unfallhergang geben kann, sollte bei einem unverschuldeten Autounfall nicht auf die Möglichkeit verzichtet werden, einen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen.
Bei einem selbstverschuldeten Kfz-Unfall, für den häufig die sogenannte Kaskoversicherung eintritt, werden die Kosten eines Sachverständigen von der Versicherung in der Regel nicht erstattet. Entweder schickt die Versicherung hier einen eigenen Kfz-Sachverständigen oder die Autowerkstatt erstellt im Auftrag der Versicherung eine Reparaturkostenkalkulation zur Ermittlung der voraussichtlichen Instandsetzungskosten.
Kostenvoranschlag, Reparaturkalkulation und Angebot - wo liegt der Unterschied?
Fälschlicherweise wird diese Einschätzung der Werkstatt in einem Kaskoschaden oft als Kostenvoranschlag bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine unverbindliche Reparaturkostenkalkulation zur Ermittlung der voraussichtlichen Instandsetzungskosten und nicht um das verbindliche Angebot.
Auf unserem FairGarage Portal bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Angebote für Wartungs- und Verschleißreparaturen bei Fachwerkstätten unverbindlich zu vergleichen und einen Reparaturtermin zum Festpreis online vereinbaren. Außerdem können Sie einen kostenfreien und unverbindlichen Besichtigungstermin für den das Begutachten des Schadens und Kostenvoranschlag für die Reparatur Ihres Autos bei unseren Partner-Fachbetrieben von Acoat Selected online vereinbaren.