Wie bestimmt man den Wiederbeschaffungswert und den Restwert eines Autos?

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Restwert des Autos nach einem Unfall und beim Totalschaden berechnen: So geht es

War das Auto in einen Unfall verwickelt, bildet der Restwert zusammen mit dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges eine wichtige Handlungsgrundlage für die Kfz-Versicherung. Auch beim Verkauf des Autos kann der Restwert des Kfz als Grundlage für den Verkaufspreis, die Bewertung und damit als Verkaufsargument dienen. Erfahren Sie mehr über die Restwertberechnung und den Wiederbeschaffungswert eines Autos. Erfahren Sie welcher Betrag beim wirtschaftlichen Totalschaden von der Kfz-Versicherung erstattet wird.

Neben den Informationen finden Sie auf FairGarage seriöse und neutrale Kfz-Sachverständige in Ihrer Region für das Schadengutachten und die Restwertberechnung Ihres Autos. Zugleich lässt sich der aktuelle Wert Ihres Autos unverbindlich und kostenlos online berechnen.

 

Themen im Überblick:

Was ist der Restwert des Autos

Ein rotes Modellauto wird unter die Lupe genommen

Als Restwert eines Autos wird landläufig der materiellen Wert bezeichnet, den ein Kfz nach einem Verkehrsunfall ohne jegliche Reparaturen noch hat. Meistens handelt es sich dabei nur noch um den reinen Materialwert des Autos bzw. diverser Autoteile, die sich noch verwenden lassen. Der Restwert nach einem Unfall ist sehr eng mit dem Begriff des wirtschaftlichen Totalschadens verwandt. Ob nach einem Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wird von einem Kfz-Gutachter berechnet, indem er den Restwert und den Wiederbeschaffungswert des Autos ermittelt. Wird vom Kfz-Gutachter ermittelt, dass die Reparaturkosten des Unfallautos höher als der Wiederbeschaffungswert sind, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Was passiert, wenn die Reparaturkosten geringer sind als der Wiederbeschaffungswert?

Wenn die Reparaturkosten geringer sind als der Wiederbeschaffungswert, kann das Fahrzeug in einer beliebigen Fachwerkstatt Ihrer Wahl repariert werden. Die Kfz-Versicherung zahlt die Reparaturkosten, die entweder tatsächlich bei der Reparatur anfallen oder die vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten berechnet wurden. Auch beim Kauf eines anderen Autos kann der Kaufpreis des Ersatzfahrzeuges bis zur Höhe der Reparaturkosten, die im Kfz-Gutachten angegebenen wurden, erstattet werden.

Was passiert, wenn die Reparaturkosten gleich dem Wiederbeschaffungswert sind?

Wenn die Reparaturkosten des Autos bei 100 % des Wiederbeschaffungswertes liegen, können die tatsächlichen Reparaturkosten bei fachmännischen Reparatur erstattet werden. Das gilt unabhängig davon, ob das Auto weiter genutzt wird. Wenn das Fahrzeug günstiger bzw. nur zum Teil repariert wird, lassen sich die Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung verlangen, die im Kfz-Gutachten angegeben wurden. In diesem Fall muss das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate weiter genutzt und versichert werden.

Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Ein Mann ermittelt den Wert seines Autos mit dem Online Rechner

Wird bei der Restwertberechnung ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto festgestellt, macht es in den meisten Fällen keinen Sinn, das Fahrzeug weiter zu behalten oder reparieren zu lassen. Außerdem zahlt die Versicherung für die Reparatur des Unfallfahrzeuges bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht. In diesem Fall wird dem Fahrzeugbesitzer in der Regel den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeuges erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber noch möglich, das unverschuldet verunfallte Auto zu behalten und die Reparaturkosten erstattet zu bekommen.

Folgende Fälle sind beim wirtschaftlichen Totalschaden zu unterscheiden:

  • Die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten liegen zwischen 100 - 130% des Wiederbeschaffungswerts des Kfz;
  • Die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Kfz um mehr als 130%.

Wenn die Reparaturkosten zwischen 100 - 130% des Wiederbeschaffungswerts liegen

Wenn die Reparaturkosten zwischen 100 - 130% des Wiederbeschaffungswerts liegen, gilt die sogenannte 130%-Regelung. Dabei kann der Fahrzeugbesitzer das unverschuldet verunfallte Auto behalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Werden die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann man das Fahrzeug in einer beliebigen Fachwerkstatt reparieren lassen. Nach der nachgewiesenen, vollständig und fachgerecht erfolgten Reparatur werden die Reparaturkosten laut dem Kfz-Gutachten erstattet.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Die Reparaturkosten des Fahrzeuges liegen maximal 30% über dem Wiederbeschaffungskosten
  • Das Fahrzeug mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten weiter genutzt und versichert werden. Dies gibt ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses.
  • Die Reparatur des Unfallfahrzeuges muss nach den Vorgaben des Gutachtens vollständig und fachgerecht erfolgen.
  • Durch eine Rechnung über die Reparaturkosten muss nachgewiesen werden, dass die Reparatur gemäß dem erfolgten Gutachten durchgeführt wurde. Im Fall einer Eigenreparatur muss dies durch eine Reparaturbescheinigung eines Kfz-Sachverständigen nachgewiesen werden.

Was passiert, wenn im Rahmen der Reparatur weitere Mängel festgestellt werden?

Werden im Rahmen der Reparatur des Unfallfahrzeuges weitere unfallbedingte, verborgene Schäden und Mängel festgestellt, die von dem Kfz-Sachverständigen beim Gutachten nicht berücksichtigt wurden, können sich die Reparaturkosten über 30% des Wiederbeschaffungswertes erhöhen. Führen die verborgenen Mängel ausschließlich auf die unfallbedingten Fahrzeugschäden zurück, bleibt die 130%-Regelung immer noch geltend.

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 130% übersteigen

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 130% übersteigen, wird von der gegnerischen Kfz-Versicherung grundsätzlich nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet, der im Kfz-Gutachten berechnet wurde.

Auto beim wirtschaftlichen Totalschaden verkaufen

Beim Verkauf des Unfallautos zum Restwert wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des erzielten Restwert (im Brutto) des Pkw bezahlt. In seltenen Fällen kann der Verkaufspreis sogar über dem ermittelten Restwert liegen. Hier spricht man von einem sogenannten Übererlös. Beim Verkauf nach einem wirtschaftlichen Totalschaden noch ein „kleines Plus“ zu machen, ist nicht möglich. Ein Übererlös wird mit den Leistungen der Versicherung verrechnet.

Normalerweise kann der Autobesitzer sein Auto entweder selbst verkaufen oder – falls sich kein Abnehmer für sein Angebot findet – die gegnerische Kfz-Versicherung dazu in die Pflicht nehmen.

Wie lässt sich der Restwert nach einem Unfall berechnen?

Wertermittlung eines Autos von einem Kfz-Gutachter

Ein neutraler Kfz-Sachverständige muss das Auto natürlich selbst in Augenschein nehmen. Nur dadurch können alle „persönlichen“ Eigenschaften und Merkmale des Fahrzeugs in vollem Umfang berücksichtigt werden. Außerdem prüft der Sachverständige auch viele andere Fragen im Zusammenhang mit dem Auto und der Restwertberechnung. Dazu gehört beispielsweise der Fahrzeugwert vor dem Unfall, die Schuldfrage, mögliche Reparaturkosten oder auch die Frage, für welchen Preis sich das Auto nach einem Unfall noch verkaufen lässt. Zusammen mit regionalen Faktoren und der allgemeinen Marktlage entsteht so genauer und fairer Restwert.

Übrigens: Die Kosten für einen Kfz-Gutachter nach einem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung, es sei denn, Sie haben den Unfall selbst verursacht. Den Kfz-Sachverständige können Sie natürlich frei wählen.

Wofür wird der Restwert noch benötigt?

Dass der Restwert eines Fahrzeuges nach einem Unfall eine maßgebliche Rolle spielt, liegt auf der Hand. Aber auch vor einem Verkauf des Autos ist es von Vorteil, den Restwert zu berechnen. Schließlich bildet die Restwertberechnung die Grundlage für den aktuellen Fahrzeugwert und damit auch für den möglichen Verkaufspreis.

Lässt sich der Restwert eines Autos online berechnen?

Jedes gebrauchte Auto ist aufgrund seiner individuellen Nutzung, Pflege, Laufleistung, und Umbauten ein Einzelstück. Deswegen müssen auch die vielen individuellen Merkmale mit in eine praxisnahe Restwertberechnung einfließen. Eine pauschale Onlinebewertung oder auch die bekannten Listen wie der DAT Marktspiegel stoßen daher an ihre Grenzen. Um reelle Zahlen für den Restwert berechnen zu können, führt kein Weg an einem Kfz-Gutachter oder einem Sachverständigen vorbei. Das gilt um so mehr, wenn bei der Frage nach dem Restwert eine Auto-Versicherung mit involviert ist (Unfall, Sachbeschädigung, Unwetter etc.).

Unser FairGarage Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, den aktuellen Wert für Ihr Auto kostenlos mit der Online Bewertung zu berechnen. Nach der Eingabe der wichtigsten Eckdaten des Autos (Marke, Modell, Kilometerstand, Fahrzeugtyp, Erstzulassung) lässt sich der ungefähre Einkaufswert berechnen. Die ermittelten Beträge und Preise geben also den durchschnittlichen Restwert für Autos dieses Typs und Alters wieder und können daher nur als erste Orientierung dienen. Sämtliche individuellen Merkmale des eigenen Fahrzeuges, wie Sonderausstattung, Allgemeinzustand, optische Mängel, Speziallack etc., können bei der Restwertermittlung online nicht berücksichtigt werden.