Was ist nach einem Autounfall zu tun? Das richtige Verhalten am Unfallort im Detail
Es kracht buchstäblich im Sekundentakt auf Deutschlands Straßen: Rund 2,5 Millionen polizeilich erfasst Verkehrsunfälle registrierte das Statistische Bundesamt im Jahr 2023, dazu kommen noch die Fälle, in denen die Ordnungshüter nicht eingeschaltet werden. Auch wenn es bei neun von zehn Crashs bei Sachschäden bliebt, ist ein Unfall immer ein nervenaufreibendes Erlebnis. Da Autofahrer statistisch gesehen nur alle paar Jahre in einen Zusammenstoß verwickelt werden, ist die Unsicherheit am Ort des Geschehens oft groß. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall.
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FAQ: Erste Schritte nach einem Autounfall
- Wie verhalte ich mich an der Unfallstelle?
- Muss ich Erste Hilfe leisten?
- Was ist bei einem Notruf zu beachten?
- Wann ist die Unfallstelle zu räumen?
- Welche Daten / Beweise sollten gesichert werden?
- Wer muss einen Unfall der Kfz-Versicherung melden?
- Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei?
- Was tun bei Problemen nach einem Unfall?
- Wie verhalten bei Unfällen im Ausland?
Unfall-Checkliste
Eigentlich glaubt jeder Autofahrer Bescheid zu wissen. Muss er jedoch an der Unfallstelle aktiv werden, handeln viele unüberlegt und impulsiv. Also was sollte man bei einem Autounfall wann tun?
Das richtige Verhalten am Unfallort:
- Sofort Anhalten.
- Unfallstelle absichern.
- Erste Hilfe leisten.
- Rettungsdienst anrufen (112 und/oder 110).
- Stellung der Fahrzeuge fotografieren / markieren.
- Unfallstelle räumen (bei leichtem Blechschaden).
- Schaden der Versicherung melden
- Beweissicherung: Fotos, Ausweispapiere, Zeugen, Unfallskizze, etc.
Weiter im Artikel finden Sie Details zum richtigen Verhalten auf dem Unfallort.
Wie verhalte ich mich an der Unfallstelle?
Unmittelbar nach einem Autounfall geht es vor allem um die eigene Sicherheit sowie die Absicherung der Unfallstelle, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Autofahrer sollten deshalb sofort anhalten, die Warnblinkanlage einschalten und – mit einer Warnweste ausgestattet – ein Warndreieck am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen aufstellen. Die Entfernung von den Unfallfahrzeugen sind von der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs abhängig:
- innerorts sind 50 Meter,
- auf der Landstraße 100 Meter und
- auf Autobahnen 150 bis 400 Meter Abstand einzuhalten.
Muss ich Erste Hilfe leisten?
Im Rahmen der jeweiligen Kenntnisse und Möglichkeiten müssen Verkehrsteilnehmer Verletzte aus dem Gefahrenbereich bringen und ihnen so gut es geht helfen. Eine unterlassene zumutbare Hilfeleistung kann strafbar sein. Bereits das Absetzen eines Notrufes ist Bestandteil der Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall.
Was ist bei einem Notruf zu beachten?
Ist hoher Sachschaden entstanden oder wurden Personen verletzt, sind Rettungsdienst (Telefonnummer 112) und/oder Polizei (110) zu verständigen. Am genauesten funktioniert die Ortung der Unfallstelle nicht per Handy sondern via Notrufsäule, die an Autobahnen und vielen Bundes- und Landstraßen zu finden sind. Alternativ können auch Notrufsysteme des Fahrzeugherstellers, zum Beispiel eCall (Notrufknopf in modernen Fahrzeugen), genutzt werden.
Um den Rettungskräften alle nötigen Informationen zu liefern, sollten die sogenannten W-Fragen im Rahmen eines Notrufs beantwortet werden:
- Wer erstattet die Meldung?
- Wo ist die Unfallstelle zu finden?
- Was ist genau passiert?
- Wie viele Verletzte gibt es?
- Welche Verletzungen oder besonderen Gefahren (austretender Kraftstoff, Feuer u.ä.) sind entstanden?
Unfallmelder sollten zudem auf Rückfragen der Leitstelle warten.
Wann ist die Unfallstelle zu räumen?
Ist nur leichter Blechschaden zu verzeichnen und die Fahrzeuge einsatzbereit, sollte der Verkehrsfluss – vor allem innerstädtisch – nicht unnötig lange blockiert werden. Beteiligte können die Stellung der Fahrzeuge auf der Straße fotografieren oder mit wasserfester Kreide markieren und ihre Autos danach, zum Beispiel bei Abbiegeunfällen in einer Kreuzung, an den Straßenrand fahren.
Die am Unfall beteiligten sollten den Ort des Geschehens jedoch nicht verlassen, um so einer Strafverfolgung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Regressforderungen von Versicherungen zu entgehen. Auch eventuelle Zeugen sollten nach Möglichkeit zum Verbleib aufgefordert werden.
Welche Daten bzw. Beweise sollten bei einem Unfall vor Ort gesichert werden?
Handy-Fotos vom Unfallgeschehen aus verschiedenen Blickwinkeln, den Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie der Führerscheine oder Ausweispapiere des Unfallgegners helfen später bei der Schadenmeldung. Neben den Beschädigungen an den Fahrzeugen sollten auch eventuelle Bremsspuren dokumentiert werden, fixe Punkte am Unfallort (Lichtmasten, Ortsschilder oder Verkehrszeichen, Bäume etc.) sind bei der Vermessung von Abständen nützlich und können im Bildausschnitt berücksichtigt werden.
Ist kein Smartphone verfügbar oder wurde dieses beim Unfall beschädigt, sollten das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer und eventueller Zeugen, Kfz-Versicherungsgesellschaften und – idealerweise – die Nummer des jeweiligen Versicherungsscheins notiert werden. Wichtig sind zudem Ort, Datum und Uhrzeit des Unfallgeschehens. Um nichts zu vergessen empfiehlt sich das gemeinsame Ausfüllen eines Unfallprotokolls inklusive Hergang des Geschehens. In keinem Fall sollte dabei ein Schuldeingeständnis abgegeben werden.
Unfallskizze zum Unfallhergang
Geht es nur um einen Bagatellschaden, können zur Beweissicherung die Positionen mit Kreide auf die Fahrbahn aufgemalt und fotografiert werden. Im Idealfall wird eine Unfallskizze angefertigt, die alle Unfallbeteiligten unterzeichnen. Die Unfallskizze ist meist Teil des Unfallberichts, der sich als Vordruck idealerweise im Handschuhfach befinden sollte. Das Formular erfasst die Personalien der Unfallbeteiligten, die Fahrzeugkennzeichen und die Haftpflichtversicherer. Vom Abgeben eines voreiligen Schuldanerkenntnisses ist unbedingt abzusehen!
Wer muss einen Unfall der Kfz-Versicherung melden?
Ist die Unfallstelle gesichert, Erste Hilfe geleistet und ein Notruf abgesetzt, empfiehlt es sich, den Schaden bei den beteiligten Kfz-Versicherungen zu melden. Die Unfallbeteiligten können gemeinsam oder unabhängig voneinander die jeweilige Versicherungshotline informieren. Viele Kfz-Versicherungen bieten auch Online-Schadenmeldungen per Handy an. Je früher ein Unfall gemeldet wird, umso früher beginnt die Bearbeitung des Falles mit der Vergabe einer Schadennummer.
Ist die Schuldfrage noch ungeklärt oder strittig, kann eine unverzügliche „vorsorgliche“ Schadenmeldung beim eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer sinnvoll sein. Wird diese zu spät durchgeführt, drohen im schlimmsten Fall Regressansprüche.
Die Schadensmeldung kann auch über den Zentralruf der Autoversicherer (Telefon: 0800-2502600) erfolgen.
Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei bei einem Autounfall?
Bagatellunfälle werden von den Ordnungskräften in der Regel nicht mehr aufgenommen. Die Polizei kommt zur Unfallaufnahme grundsätzlich nur noch bei größeren Sachschäden oder Personenschäden. Zwar kann die Polizei auch bei leichteren Fällen angefordert werden, entscheidet dann aber vor Ort, ob eine förmliche Unfallaufnahme erfolgt. Ist die Polizei vor Ort, sollte eventuellen Anweisungen Folge geleistet werden.
So geben Unfallbeteiligte in der Regel Informationen zur Person, dem Fahrzeug und der beteiligten Haftpflichtversicherung und zeigen auf Verlangen ihre Papiere (Personalausweis, Führer- und Fahrzeugschein) vor. Name und Dienststelle der aufnehmenden Polizeibeamten sollten in jedem Fall notiert werden.
Besteht der Verdacht einer Fahrt unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss kann der Beteiligte vorab rechtlichen Rat einholen.
Polizei bei manipulierten Verkehrsunfällen
Bei Zweifeln über den Unfallhergang empfiehlt es sich, keine weiteren Angaben zu machen und polizeiliche Verwarnungsgelder nur bei eindeutigem Verschulden zu akzeptieren.
Was tun bei Problemen nach einem Unfall?
Kommt es zu Streitigkeiten über den Unfallhergang, besteht der Verdacht auf einen manipulierten Zusammenstoß oder ist der Unfallgegner sichtlich fahruntüchtig sollte in jedem Fall die Polizei gerufen werden. Gleiches gilt, wenn sich ein Unfallgegner unerlaubt vom Ort des Geschehens entfernt hat oder Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen oder ohne gültigen Versicherungsnachweis in einen Crash verwickelt sind.
Die Beamten dokumentieren dann, insofern möglich gemeinsam mit Zeugen des Unfalls, die aufgetretenen Komplikationen, was dem Verkehrsteilnehmer im Dialog mit seiner Kfz-Versicherung helfen kann, oder stellen Beweise sicher.
Kann der Unfallgegner nicht ermittelt werden, war der Verursacher nicht haftpflichtversichert oder hat dessen Gesellschaft die Regulierung wegen Vorsatzes abgelehnt, können Autofahrer die einen Entschädigungsfonds der deutschen Kfz-Versicherer (www.verkehrsopferhilfe.de) in Anspruch nehmen.
Einen Anwalt beim Verkehrsunfall einschalten
Der Geschädigte hat Anspruch darauf, sich auch in einfach gelagerten Verkehrsunfällen anwaltlich beraten zu lassen. Der Gegner muss die Anwaltskosten als Sachfolgeschaden erstatten. Vor allem hat er die Möglichkeit, der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe entgegenzutreten und muss nicht alles akzeptieren, was dort als Schadensregulierung für angemessen erachtet wird.
Wann kann man einen Sachverständigen beauftragen?
Der Geschädigte hat das Recht, einen Kfz-Sachverständigen als Unfall Gutachter seiner Wahl mit der Schadensfeststellung zu beauftragen. Der Gegner muss die Kosten erstatten. Allenfalls bei Bagatellschäden bis ca. 700 Euro Schadenhöhe (Az. VI ZR 365/03) genügt als Schadensnachweis der Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt. Ansonsten gewährleistet ein Sachverständigengutachten, dass der entstandene Unfallschaden möglichst vollständig erstattet wird.
Wie verhalten bei Unfällen im Ausland?
Im Urlaub oder bei sonstigen grenzüberschreitenden Fahrten sollten Autofahrer neben der Grünen Karte, einem international gültigen Versicherungsnachweis, nach Möglichkeit einen europäischen Unfallbericht mit sich führen. Diese Formulare sind, in mehrsprachiger Form, bei der eigenen Kfz-Versicherung erhältlich. Die Grüne Karte informiert zudem über die jeweils gültigen Notrufnummern im Ausland und deutschsprachige Servicehotlines der zuständigen Kfz-Versicherung, die nach einem Unfall mit Rat und Tat unterstützen. Bei Zusammenstößen außerhalb der Bundesrepublik sollte in jedem Fall die Polizei gerufen werden, um entstandene Schäden zu dokumentieren und eventuell vorhandene Sprachbarrieren mit den Unfallgegnern zu überwinden. Informationen über den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners finden sich in manchen Ländern auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Über abweichende Rechtsvorschriften unterwegs informiert unter anderem der ADAC auf seinen Internetseiten.