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Auf FairGarage sind tausende freie sowie Markenwerkstätten in ganz Deutschland aufgelistet. Darunter befinden sich unter anderem Karosserie- und Lackierfachbetriebe, Werkstätten für E-Autos, Freizeitfahrzeuge, Oldtimer sowie Autoglas-Werkstätten.

Qualitätskontrolle
Alle teilnehmenden freie Kfz-Werkstätten erfüllen unsere Qualitätskriterien. Sie sind Meisterbetriebe und Mitglieder der KFZ-Innung. Darüber hinaus verwenden sie Original- oder Markenersatzteile (gemäß den Definitionen der Kfz-GVO), wobei bei einigen gängigen Dienstleistungen wie Lichtmaschinen, Anlassern oder Multimedia auch Austauschteile verfügbar sind.

Ausführliche Informationen
Bei FairGarage finden Sie ausführliche Informationen zu den aufgelisteten Werkstätten: Telefonnummer, Anschrift, Webseite, Bilder, Werkstatttyp, Beschreibung, Öffnungszeiten, gewartete Marken sowie Kundenbewertungen, mitgeteilt von FairGarage Kunden nach einem erfolgten Service-Termin.

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FAQ: Freie Werkstätten

Freie Werkstatt vs. Vertragswerkstatt: Wo liegen die Unterschiede?

Autoreparatur in einer freien Werkstatt

Wenn das Fahrzeug in eine Werkstatt muss, steht oft die Frage im Raum, welche Art der Autowerkstatt es denn nun sein soll. Ist das Auto in einer Freien Werkstatt in der Nähe gut aufgehoben oder soll es doch besser eine Vertragswerkstatt sein?

In den Vertragswerkstätten werden Autos bestimmter Marken bzw. Hersteller gewartet und repariert. Das Personal, das Equipment und die Ersatzteile sind speziell auf die jeweilige(n) Automarke(n) ausgerichtet. Die Mitarbeiter bilden sich regelmäßig weiter und sind so auch mit sämtlichen neuen Modellen der Marke vertraut. Weil dieser Aufwand aber auch seinen Preis hat, kann die Rechnung einer Vertragswerkstatt durchaus schon mal höher als in einer freien Werkstatt ausfallen.

Eine freie Kfz-Werkstatt dagegen unterliegt keiner Markenbindung. Es sind sozusagen „Universal-Werkstätten“, die alle gängigen Fahrzeuge der meisten Hersteller reparieren können. Nur die wichtigsten Ersatzteile sind am Lager, und alle anderen Teile können in der Regel kurzfristig bestellt werden. Dabei dürfen Freie Werkstätten natürlich auch Marken-Ersatzteile und Austauschteile verwenden. Die Rechnungen von Freien Werkstätten sind oft niedriger als bei Vertragswerkstätten, weil die Kosten und oft damit die Stundensätze dort geringer sind.

Wann ist welche Kfz-Werkstatt besser geeignet?

Prinzipiell kann jeder Autofahrer in Deutschland seine Kfz-Werkstatt frei wählen. Kein Autohersteller oder Händler hat das Recht oder die Möglichkeit, Autofahrer an sein Händler- oder Werkstattnetz zu binden. Die Wahl der eigenen Autowerkstatt in der Nähe sollte aber unter ganz bestimmten Gesichtspunkten erfolgen.

Wann ist eine freie Werkstatt in der Nähe gut geeignet?

Ölwechsel in einer freien Kfz-Werkstatt

Freie Werkstätten sind für standardisierte Wartungs- und Verschleißreparaturen (Bremsen-, Öl- und Zahnriemenwechsel, Sicherungen, Reifen etc.) gut geeignet. Auch Wartungsarbeiten innerhalb der Gewährleistungspflicht dürfen die freien Werkstätten vornehmen, ohne dass dabei Garantieansprüche verloren gehen. Voraussetzung dafür ist nur, dass die jeweilige Werkstatt die bestimmten Vorgaben vom Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) und der EU-Kommission von 2010 erfüllt. Danach müssen sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten nach Herstellervorgaben ausgeführt und im Serviceheft dokumentiert werden (Werkstattstempel und Unterschrift). Außerdem müssen auch alle Ersatzteile der Originalqualität entsprechen, was bei der Verwendung von Originalteilen und Identteilen gegeben ist. 

Wann ist eine Vertragswerkstatt die bessere Wahl? 

Viele Autofahrer setzen vor allem bei einem Neuwagen auf eine Vertragswerkstatt. Da die Fahrzeuge heute immer aufwäniger und damit auch komplizierter werden, ist das sicher nicht verkehrt. Aber auch für seltene Autos  - wie beispielsweise Oldtimer, Klassiker oder getunte Fahrzeuge -  ist eine Vertragswerkstatt oft der bessere Ort, weil dort eine Kombination aus speziellen Kenntnissen, Werkzeugen und Ersatzteilen zusammenkommt.

Wann ist eine freie Werkstatt nicht geeignet?

In einigen Fällen ist es aber nicht möglich, zur Reparatur in eine freie Kfz-Werkstatt in der Nähe zu fahren. Sondern der Autofahrer muss mit dem Auto doch „zwangsweise“ eine Vertragswerkstatt aufsuchen.

Das ist beispielsweise der Fall:

  • bei einer freiwilligen Zusatzgarantie,
  • bei einer gesetzlichen Sachmängelhaftung,
  • bei einer Rückrufaktion und
  • bei bestimmten Leasingverträgen. 

Nimmt der Kunde die Garantie als freiwillige Leistung in Anspruch, kann der Hersteller bzw. Händler das Recht in Anspruch nehmen, Autofahrer im Rahmen des Garantievertrags für die bestimmten Wartungs- und Verschleiß-Leistungen an sein Händler- oder Werkstattnetz zu binden. Auch bei einer gesetzlichen Sachmängelhaftung oder einer Rückrufaktion, wenn der Hersteller für die Kosten aufkommt. Dann kann er auch vorschreiben, wo diese konkrete Reparatur erbracht werden soll. Bei bestimmten Leasingverträgen kann ebenfalls eine Bindung vom Hersteller an einer konkreten Vertragswerkstatt erfolgen.

Gewährleistung und Garantie - Wo liegt der Unterschied?

In dem Zusammenhang müssen auch die Begrifflichkeiten der Gewährleistung und der Garantie klar getrennt werden. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und für jeden kommerziellen Autohändler bindend.  Beim Kauf eines Neuwagens ist diese in der Regel auf 24 Monate gesetzt, kann aber auf 12 Monate bei Gebrauchtwagen reduziert werden. Die Garantie dagegen ist ein freiwilliges Zusatzangebot von Händlern und Herstellern. Mit der Garantie werden dem Autofahrer bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten in der Zukunft zugesagt. Diese Arbeiten sind aber oft ein den jeweiligen Autohändler bzw. an eine bestimmte Vertragswerkstatt gebunden.

Wahl der Kfz-Werkstatt und Leistungen auf Kulanz

Ein Sonderfall ergibt sich auch dann, wenn die Vertragswerkstatt wegen einer Leistung auf Kulanz aufgesucht wird, und das Auto zwischenzeitlich in eine freie Werkstatt zur Wartung und Reparatur gebraucht wurde. War das Fahrzeug schon auf der „markenfremden“ Hebebühne einer Freien Werkstatt, weigern sich Vertragswerkstätten bei Fragen der Kulanz oft, eventuelle Ansprüche anzuerkennen.